Wasser befindet sich im ewigem Kreislauf und ist keine aufbrauchbare Ressource wie Öl.
Wasserkraft heisst Energiegewinnung, ohne umweltbelastende Schadstoffe zu erzeugen.
Wasserkraft kennt keine Flauten und Schatten wie die Windkraft bzw. Fotovoltaik. Sie ist grundlastfähig.
Die dezentrale Stromerzeugung entlastet die Netze.
Fischschutz und Durchgängigkeit sind gesetzliche Vorgaben für die Genehmigung von Neuanlagen. Bestehende Anlagen müssen nachrüsten.
Wasserkraft ist die älteste Form der Energiegewinnung und technisch ausgereift.
Weitere Information zur Wasserkraft finden Sie bei den folgenden Seiten und Organisationen:
Der Betrieb einer Wasserkraftanlage unterliegt zahlreichen gesetzlichen Anforderungen. Wesentlich sind hierbei die EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und länderspezifische Konkretisierungen wie etwa das Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG). Ökologische Vorgaben wie Mindestwasserabgaben, Durchgängigkeit und Schutzmaßnahmen für Fische schreibt beispielsweise das WHG mit §§ 33 bis 35 vor.
Was im Gesetzestext meist allgemein vorgegeben wird, gestattet sich in der Umsetzung im Konkreten nicht immer als einfach und konkurierende Anforderungen müssen durch alle Beteiligte sorgfältig abgestimmt werden.
Das Erneuerbare-Energie-Gesetz sah einst Förderungen für ökologische Maßnahmen vor. Nunmehr sind ausschließlich technische Ertüchtigungen bei Wasserkraftanlagen dafür vorgesehen. Ökologische Maßnahmen müssen deshalb oftmals mit technischen Verbesserungen verknüpft werden, um die Umsetzungskosten zu senken und eine Finanzierbarkeit der Vorhaben zu gewährleisten. Gleichzeitig muss der Rechtsrahmen von wasserrechtlichen Genehmigungen nachhaltig sein, so dass die Investition kein unkalkulierbares, unternehmerisches Risiko darstellt.